
"Während ein Holzhauer genau in der rückwärtigen Verlängerung der Fallrichtung beobachtet, treibt der andere auf Kommmando des ersten den Richtungskeil mit dem Spalthammer".
Id: 0630
Zeitraum: vor 1943 (vgl. Quelle)
Ort: unbekannt
Quelle: Zehnder, J. 1943: Grundregeln der Holzhauerei. Forstwirtschaftliche Zentralstelle der Schweiz, Solothurn. S.21
Signatur: 30139
Standort: WSL Bibliothek
Herkunft Original:
Verfügbarkeit:
Bemerkungen:
Tätigkeit: 323.1 Fällen: Keilen